Jeder Arbeitsbereich geht einher mit einer bestimmten Geräuschbelastung, welche die Konzentration beeinträchtigt, die Kommunikation behindert und vereinzelt sogar krank macht. Wir bieten hierfür die passende Schalloptimierung. Dieser einschränkende Lärm lässt sich jedoch schwer objektiv definieren, denn jeder Mitarbeiter reagiert subjektiv darauf. Auch hängt der Grad der Belästigung neben der Lautstärke mit weiteren Faktoren zusammen wie Dauer und Frequenz des Geräuschs. Dieses Störgeräusch beeinflusst somit die Wahrnehmung eines Nutzsignals, zum Beispiel die menschliche Stimme oder einen Signalton. In diesem Zusammenhang unterscheiden die Technische Regeln für Arbeitsstätten verschiedene Tätigkeitskategorien von unterschiedlicher notwendiger Konzentration und Sprachverständlichkeit für die Erfüllung der Arbeitstätigkeit (vgl. ASR A3.7 2018).

Auch wird hinsichtlich der Gesundheitsgefährdung durch Lärm zwischen auralen (auf das Gehör bezogenen) und extra-auralen Lärmwirkungen differenziert, wobei die zuletzt genannten sowohl akute als auch chronische psychische Reaktionen hervorrufen. Um Grenzwerte zu dieser Lärmbelastung zu quantifizieren wird der sogenannte Beurteilungspegel herangezogen. Dieser beschreibt die durchschnittliche Lärmbelastung über einen gewissen Zeitraum unter Rücksichtnahme des Geräuschcharakters. So beschreibt sowohl die relevante Arbeitsstättenregel einen maximalen Beurteilungspegel von 55 dB(A) also auch ein Informationswerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Der Arbeitgeber ist dazu aufgefordert, zur Lärmminderung geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Darunter fallen zum Beispiel der Einsatz lärmarmer Arbeitsmittel, räumliche Trennung von Lärmquellen und auch schallabsorbierende Materialien für Fußboden, Decken, Wände und Möbel einzusetzen (vgl. DGUV Information 215-410 2015). Eine in diesem Zusammenhang mit der ergonomischen Gestaltung von Kontrollräumen häufig zitierte Norm verweist grundsätzlich auf die Notwendigkeit einer optimalen Kommunikation in Leitstellen und Warten. Dies ist durch entsprechende Positionierung der Arbeitsplätze, Ausrüstung und Räume durchzuführen (vgl. EN ISO 11064-2:2000).

Eine auf den jeweiligen Arbeitsbereich optimierte Akustikmaßnahme trägt somit nicht nur zu mehr Konzentration und Effizienz in Kontrollräumen bei, sondernd kommt auch den arbeitsgesetzlich geforderten Notwendigkeiten nach. Diese Verbesserung der Raumakustik und der Schallschutz am persönlichen Arbeitsplatz erfordert eine umfassende Analyse der jeweiligen Raumsituation, da mit verschiedenen Elementen zur Schallreflexion und –absorption eine optimale Gesamtlösung erreicht wird. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot zur Planung und Realisierung einer auf ihre Bedürfnisse abgestimmten Akustikmaßnahme.

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